Tauglichkeitsuntersuchungen

Tauglichkeitsuntersuchungen stellen sicher, dass Personen den Anforderungen bestimmter Berufe oder Tätigkeiten gewachsen sind. Durch eine umfassende Untersuchung können mögliche Risiken oder Einschränkungen erkannt und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.

Fahrtauglichkeitsuntersuchung

Lkw-, Bus- und Taxifahrer müssen sich bei der Erteilung und Verlängerung ihrer Fahrerlaubnis einer Fahrtauglichkeitsuntersuchung unterziehen. Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Krankheiten oder körperliche Gebrechen vorliegen, die die Fahrtüchtigkeit einschränken.

Wir bieten in unserer Praxis Fahrtauglichkeitsuntersuchungen nach § 11 Absatz 9 und § 48 Absatz 4 und 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung für folgende Führerscheinklassen an:

  • Lkw-Führerschein (Klasse C, C1, CE, C1E)
  • Bus-Führerschein (Klasse D, D1, D1E)
  • Taxi-Führerschein (Klasse P)

Gesundheitsatteste

Gesundheitsatteste werden benötigt, um die körperliche oder geistige Gesundheit einer Person offiziell zu bestätigen. Sie dienen dazu, die Eignung für bestimmte Tätigkeiten nachzuweisen, z. B. für den Eintritt in das Berufsleben oder für die Teilnahme an Sportwettkämpfen. Darüber hinaus werden Gesundheitsatteste häufig von Versicherungen oder Behörden angefordert, um individuelle Risiken einzuschätzen oder bestimmte Leistungen zu gewähren.

Wir stellen Atteste bzw. Bescheinigungen für folgende Zwecke aus:

  • Berufseintritt für Jugendliche unter 18 Jahre (Jugendschutzuntersuchung J2)
  • Bescheinigung für Arbeitgeber
  • Bescheinigung für Versicherungen
  • Narkosefähigkeitsbescheinigung für ambulante Operationen
  • Bescheinigung für ein Reisevisum